15. Tatkomponenten 15.1 Objektive Tatkomponenten Vorliegend hat der Beschuldigte als Vormund einen Betrag von CHF 16‘766.05 und CHF 12‘000.00, insgesamt ausmachend CHF 28‘766.05, veruntreut. Die Deliktssumme ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte als Privatperson gehandelt hat und der Geschädigte ebenfalls eine Privatperson ist, nicht unerheblich. Dennoch wiegt die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Vergleich zur breiten Palette von möglichen Tatbestandsvarianten noch leicht. Der Beschuldigte handelte in seiner Eigenschaft als Vormund, was als tatbestandsmässig zu qualifizieren ist.