52 StGB). Weder Schuld noch Tatfolgen sind vorliegend angesichts der hohen Deliktssumme von insgesamt CHF 28‘766.05 gering. Auch wenn der Beschuldigte den verursachten Schaden später wieder gedeckt hat, hat er das Vertrauen des Geschädigten als dessen Vormund während mehrerer Jahre erheblich missbraucht und diesen (in diesem Zeitraum) auch am Vermögen geschädigt. Auch die Tatfolgen wiegen daher nicht leicht. Diese Folgerung ergibt sich insbesondere auch aus den durch die Vorinstanz aufgeführten und in der Literatur genannten Beispiele des Anwendungsbereichs von Art.