Dies hätte naturgemäss einige Zeit in Anspruch genommen. Von einer sofortigen Ersatzfähigkeit kann damit keine Rede sein. Dass der Beschuldigte nicht zu sofortigem Ersatz fähig war, ergibt sich denn auch daraus, dass er die Handlungen nur deshalb vornahm, da er sich gemäss eigenen Angaben, auf die vorliegend abzustellen ist, in einer prekären finanziellen Situation befand, kein Darlehen von einer Bank erhältlich machen konnte und keine weitere Möglichkeiten sah, an finanzielle Mittel zu gelangen.