8. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bestreitet, dass der subjektive Tatbestand erfüllt sei. Der Beschuldigte habe sich in einer prekären finanziellen Situation befunden, weswegen er das Geld auf sein Konto überwiesen habe. Er habe sich jedoch nicht unrechtmässig bereichern oder Herrn C.________ einen Schaden zufügen wollen. Er habe immer die Absicht gehabt, das Geld, welches er als eine Art Darlehen betrachtet habe, so rasch als möglich zurückzubezahlen. Der Beschuldigte sei auch faktisch in der Lage gewesen, aus eigenen Mitteln Ersatz zu leisten.