541, Z. 4 f.). Das im Mai 2014 bezogene Geld habe er bis zur nächsten Revision zurückbezahlen wollen, habe diese jedoch immer wieder hinausgezögert. Er habe gehofft, nach einer „Durststrecke“ wieder bessere Zeiten zu erleben (pag. 541, Z. 29 ff.). Weiter erklärte der Beschuldigte, es hätte ein Zeitgewinn sein sollen, er habe ¾ Jahr Zeit gehabt, um eine Lösung zu finden. Die Rückzahlung sei 2014 sicher unrealistischer gewesen, aber er habe das Messer am Hals gehabt (pag. 541, Z. 35 f.). In gewissem Mass sei eine Rückzahlung 2014 schon realistisch gewesen, er habe es aber einfach nicht geschafft.