4 genommen zu haben. Er gibt zu, am 22.06.2012 vom Konto des Geschädigten bei der F.________Bank CHF 16‘766.05 auf ein eigenes Konto überwiesen (pag. 5) sowie am 22.05.2014 CHF 12‘000.00 in Bar vom Konto des Geschädigten bei der G.________Bank abgehoben zu haben (pag. 6). Ebenfalls zugegeben ist, dass er das Geld des Geschädigten für die Bezahlungen von eigenen Rechnungen verwendet hat. Mit Überweisung vom 26.02.2015 bezahlte der Beschuldigte dem Geschädigten CHF 30‘000.00 zurück (pag. 84, pag. 542, Z. 4 ff.). Nachdem der Beschuldigte die Sachlage gegenüber der KESB