Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben. Weiter wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 4‘200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 30 Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘650.00 (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung) verurteilt. Im Widerrufsverfahren verzichtete die Vorinstanz darauf, den dem Beschuldigten mit Strafbefehl vom 14. Oktober 2011 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 60.00 gewährten bedingten Vollzug zu widerrufen.