1. Erstinstanzliches Urteil Am 9. Februar 2016 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung, begangen am 22. Juni 2012 sowie am 22. Mai 2014 in E.________, z.N. von C.________ im Deliktsbetrag von CHF 28‘766.05 schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 140.00, ausmachend total CHF 25‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben.