unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf die Freisprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00 und der Kosten für das oberinstanzliche Verfahren sowie das Neubeurteilungsverfahren, insgesamt ausmachend CHF 1‘600.00, an den Kanton Bern. 22 III. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlung gegen das Gesetz über Jagd- und Wildtierschutz, begangen am 23. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der zeit- und fachgerechten Nachsuche (Verstoss gegen die Weidgerechtigkeit) auf zuvor beschossene Füchse