2. A.________ schuldig erklärt wurde 2.1 der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen am 23. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Transport einer Waffe ohne Waffe und Munition zu trennen; 2.2 der Widerhandlung gegen die Direktionsverordnung über die Jagd, begangen am 22. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der Kennzeichnung des eigenen Standorts (Schuss Nr. 2) sowie derjenigen der beschossenen Säugetiere und deren Fluchtrichtung (alle Schüsse; sog. «Verbrechen»). II. A.________ wird freigesprochen: