21 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 1. September 2014 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Jagdverordnung, angeblich mehrfach begangen am 22. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Ausübung der Jagd im Umkreis von 100 Metern von ständig bewohnten Gebäuden sowie durch Überschreitung der maximal zulässigen Schrotschussdistanz.