Einerseits standen damit Rechtsfragen im Vordergrund, während der Sachverhalt kaum Schwierigkeiten bereitete, andererseits handelte es sich bei den umstrittenen Fragen um diejenigen, die bereits in den Verfahren vor der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz zur Diskussion standen. Auch unter Berücksichtigung der vergleichsweise schmalen Prozessakten ist der gebotene Zeitaufwand als deutlich unterdurchschnittlich zu bezeichnen und mit 20% zu gewichten.