17 sprüche aus dem erstinstanzlichen Urteil eine Übertretungsbusse von CHF 1‘400.00 zu bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 14 Tage festgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts gilt bei bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheiden ein Verbot der reformatio in peius, wenn die Beschwerde, wie vorliegend, nur zu Gunsten der beschuldigten oder verurteilten Person ergriffen worden ist (BGE 135 IV 87 E. 6; BGE 111 IV 51 E. 2;