16 verletzt hatte oder nicht. Demgegenüber hat der Beschuldigte aber gesehen, dass Fuchs Nr. 2 durch den Schuss zu Boden geworfen wurde. Der Beschuldigte wusste von der Verletzung und mithin den Leiden mindestens eines Fuchses und dass damit auch Schweiss und Schnitthaare im Anschuss zu finden sein würden. Trotz dieses Wissens unternahm er nichts weiter und überliess er die Füchse ihrem Schicksal. In subjektiver Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit direktem Vorsatz handelte.