10. Widerhandlung gegen Art. 12 Abs. 1 Bst. b JaV und Art. 16 Abs. 1 JaDV i.V.m. Art. 31 JWG durch Unterlassen der Nachsuche Der Beschuldigte schoss auf drei verschiedene Füchse, woraus ihm in Bezug auf jedes der drei Tiere die Pflicht erwuchs, unabhängig seiner Einschätzung des Schusses und des Zustands der flüchtenden Tiere, diese nachzusuchen. In Bezug auf Füchse Nr. 1 und Nr. 3 wusste der Beschuldigte nicht, ob er diese getroffen und