Insbesondere wäre in dieser Konstellation durchaus denkbar, dass der am Morgen noch leidende Fuchs mangels Auffindbarkeit nicht hätte erlöst werden können oder bei zeitgerechter Nachsuche erst kurz nach dessen Verenden aufgefunden worden wäre. Diese Beurteilung der Chancen, in diesem konkreten Fall einen verletzten Fuchs durch die Nachsuche am folgenden Tag rechtzeitig zu finden, wird vorliegend auch dadurch gestützt, dass die beiden Wildhüter am Morgen des 23. Januar 2013 zusammen mit dem Beschuldigten und mithilfe eines Schweisshundes vergeblich versucht haben, die zwei Füchse, die nicht tot aufgefunden wurden – von denen also einer angeschossen wurde –, zu finden und die Suche