der Beschuldigte die Leiden des Fuchses durch die zeit- und fachgerechte Nachsuche bei Tageseinbruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit reduzieren können. Insbesondere wäre in dieser Konstellation durchaus denkbar, dass der am Morgen noch leidende Fuchs mangels Auffindbarkeit nicht hätte erlöst werden können oder bei zeitgerechter Nachsuche erst kurz nach dessen Verenden aufgefunden worden wäre.