11 sen, nicht strafbar. Selbst wenn man von einem vollendeten Versuch ausgehen sollte, sei der untaugliche Versuch bei einem unechten Unterlassungsdelikt nicht strafwürdig (pag. 259 ff., S. 5 ff. der Stellungnahme zur Berufungsbegründung). 7.4 Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden (Art. 11 Abs. 1 StGB). Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht verhindert, obwohl er aufgrund seiner Rechtstellung dazu verpflichtet ist (Art.