digten am Morgen des 23. Januar 2013 machten (z.B. Zeuge E.________ anlässlich der Hauptverhandlung, pag. 67 Z. 1 ff.: «Ja, ich gehe davon aus, dass Jäger A.________ am 23. Januar damals keine Nachsuche machen wollte. Dies hat er uns so gesagt, das kann ich bestätigen.»). Damit ist die Frage, ob die Nachsuche auf Füchse mit einem Schweisshund vorzunehmen ist, hier nicht von entscheidender Bedeutung. 9 III. Rechtliche Würdigung