Seine Erklärung in Bezug auf die „Organisation NASU“ (Nachsucheorganisation des Berner Jägerverbands) zeigt ebenfalls, dass der Beschuldigte nie vorhatte, eine fach- und zeitgerechte Nachsuche auf die beschossenen Füchse durchzuführen. Seinen Aussagen an der Hauptverhandlung zufolge organisiere man dies (d.h. einen Schweisshund der Organisation) erst am Morgen, da man vorher nicht wisse, ob man die Füchse finde oder nicht (pag. 60 al. 26 ff.). Diese Argumentation hinkt. Schweisshunde braucht man eben gerade, um die beschossenen Füchse überhaupt finden zu können.