Zwar sagte er anlässlich der Befragung vor Ort aus, er hätte am auf die Jagd folgenden Morgen die Nachsuche organisiert, wenn er Schweiss oder Schnitthaare gefunden hätte (pag. 10). Diese Aussage ist aber aus verschiedenen Gründen als Schutzbehauptung zu werten. Gemäss Aussagen an der Hauptverhandlung vom 1. September 2014 sah der Beschuldigte, wie der Fuchs Nr. 2 nach dem Schuss umfiel, jedoch während dem Nachladen in Richtung Wald davon rannte (pag. 58 al. 23 ff.). Er wusste somit, dass er mindestens einen der Füchse verletzt hatte und dass damit ohne Zweifel auch Schweiss und Schnitthaare im Anschuss zu finden sein würden.