6 und die darauf beruhende Sanktionenfolge im Wesentlichen auf das erstinstanzlich Festgestellte ab (pag. 146, S. 6 des Urteils vom 29. Februar 2016; pag. 87 ff.): Am Abend des 22. Januar 2013 parkierte der zur Jagd legitimierte Beschuldigte seinen Wagen bei der Ausweichstelle D.________, wo er seinen Fuchsansitz gemeldet hatte (p. 2). Er feuerte vier Schüsse innerhalb der 100-Meter-Grenze zu einem ständig bewohnten Gebäude ab. Beim vierten Schuss handelte es sich um einen Schrotschuss (p. 3, p. 7, p. 54, p. 58 al. 31 f.).