3. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Aufgrund der Beschränkung der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich des Freispruchs des Beschuldigten von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Jagdverordnung (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Urteildispositivs) sowie betreffend die Schuldsprüche des Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Gesetz über Jagd- und Wildtierschutz, die Direktionsverordnung über die Jagd und das Waffengesetz (Ziff. II.1-3 des erstinstanzlichen Urteildispositivs) in Rechtskraft erwachsen.