2.1 der versuchten Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, begangen am 22./23. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Vernachlässigen eines zuvor angeschossenen Tiers; 2.2 der Widerhandlung gegen das Gesetz über Jagd- und Wildtierschutz, mehrfach begangen am 22./23. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der zeit- und fachgerechten Nachsuche von zwei Tieren (Verstoss gegen die Weidgerechtigkeit) eventualiter sei A.________ schuldig zu sprechen