1.2 A.________ der Widerhandlung gegen die Direktionsverordnung über die Jagd, begangen am 22. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der Kennzeichnung des eigenen Standorts (Schuss Nr. 2) sowie derjenigen der beschossenen Säugetiere und deren Fluchtrichtung (alle Schüsse), schuldig gesprochen worden ist; 1.3 A.________ der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 23. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Transport einer Waffe, ohne Waffe und Munition zu trennen, schuldig gesprochen worden ist. 2. A.________ sei schuldig zu sprechen