4 1.1 A.________ von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Jagdverordnung, angeblich mehrfach begangen am 22. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Ausübung der Jagd im Umkreis von 100 Metern von ständig bewohnten Gebäuden sowie durch Überschreitung der maximal zulässigen Schrotschussdistanz, freigesprochen worden ist;