2. Anträge der Parteien In der Berufungsbegründung vom 12. August 2016 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft was folgt (pag. 241; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 01. September 2014 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass