2 schuldig der Widerhandlung gegen das Gesetz über Jagd- und Wildtierschutz, begangen am 22./23. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der zeit- und fachgerechten Nachsuche (Verstoss gegen die Weidgerechtigkeit); der Widerhandlung gegen die Direktionsverordnung über die Jagd, begangen am 22. Januar 2013 in C.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der Kennzeichnung des eigenen Standorts (Schuss Nr. 2) sowie derjenigen der beschossenen Säugetiere und deren Fluchtrichtung (alle Schüsse;