Bei einem Fuchs betrug die Distanz bei der Schussabgabe zudem 40 Meter und damit 5 Meter bzw. 14 % mehr als die für Schrotgewehre maximal zulässige Distanz von 35 Metern. Zudem markierte er bei allen vier Schussabgaben weder den eigenen Standort, noch den Standort der beschossenen Füchse noch deren Fluchtrichtung und unterliess auch eine Nachsuche, obwohl sie alle verletzt wurden. Einen der verletzten Füchse konnten die Wildhüter am Folgetag rund 200 Meter von der Anschussstelle entfernt tot auffinden. Er verendete an einem Bauchschuss. Am 23.01.2013 führte der Beschuldigte eine geladene Waffe im Auto mit.