19): Der Beschuldigte beschoss am 22.01.2013 ab ca. 18.00 Uhr drei Füchse mit vier Schussabgaben, wobei er zwei davon innerhalb von 100 Metern im Umkreis eines ständig bewohnten Hauses beschoss und einen Schuss im Umkreis von 100 Metern eines ständig bewohnten Hauses abfeuerte, womit er dreimal die vorgeschriebene 100-Meter-Grenze unterschritt. Bei einem Fuchs betrug die Distanz bei der Schussabgabe zudem 40 Meter und damit 5 Meter bzw. 14 % mehr als die für Schrotgewehre maximal zulässige Distanz von 35 Metern.