1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten für das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 1‘600.00, werden im Umfang von drei Vierteln, ausmachend CHF 1‘200.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die Verfahrenskosten im Umfang von einem Viertel, ausmachend CHF 400.00, trägt der Kanton Bern.