15. Zum Hauptantrag In Bezug auf den Sachverhalt und den bisherigen Verfahrensablauf kann vorab auf die amtlichen Akten der ASMV und der POM, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen im Entscheid der POM vom 12. Mai 2016 sowie der Verfügung der ASMV vom 21. Januar 2016 verwiesen werden (vgl. amtliche Akten SK 16 220, pag. 17 ff. und 31 ff.). Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist umstritten und zu prüfen, ob der Widerruf der Bewilligung zum Strafvollzug in Form des EM durch die ASMV rechtmässig war.