3 13. Nicht einzutreten ist auf die Beschwerde hingegen insoweit, als der Beschwerdeführer neben der Aufhebung des Beschwerdeentscheids der POM vom 12. Mai 2016 auch die Aufhebung der Verfügung der ASMV vom 21. Januar 2016 beantragt. Damit übersieht er, dass der Entscheid der POM an die Stelle dieser Verfügung getreten ist (sog. Devolutiveffekt der Beschwerde). Anfechtungsobjekt kann daher ausschliesslich der vorinstanzliche Entscheid sein (statt vieler vgl. BVR 2010 S. 411 E. 1.4 mit Hinweisen).