Ist ein Prozessentscheid angefochten, bildet die Frage der fehlenden oder weggefallenen Prozessvoraussetzung Gegenstand der materiellen Prüfung (MARKUS MÜLLER, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Aufl., Bern 2011, S. 207). Vorliegend ist somit im materiellen Teil zu überprüfen, ob die POM auf den Eventualantrag des Beschwerdeführers zu Recht nicht eingetreten ist und die Frage der Vollzugsform für die Reststrafe nicht behandelt hat. Auf den Eventualantrag des Beschwerdeführers ist daher einzutreten.