3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nur Dispositiv) 21 Bern, 23. Dezember 2016 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin: