Für Übertretungsbussen sieht Artikel 106 StGB den Höchstbetrag von CHF 10'000.00 vor, und für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, ist pro CHF 100.00 Busse ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen. Für unerlaubtes Überholen sehen die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS), eine Busse von CHF 300.00 vor.