Linksabbieger dürfen jedoch an Inseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren. Die Kammer erachtet es als erstellt, dass der Beschuldigte auf der Mettstrasse 15 eine Verkehrsinsel links statt rechts umfahren hat, ohne hierbei links abbiegen zu wollen. Der Beschuldigte hat sich somit der einfachen Verkehrsregelverletzung i.S.v. Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 7 Abs. 3 VRV schuldig gemacht.