eingestanden wurde – wahrgenommen haben will, genügen liess, um den angeklagten Sachverhalt in Zweifel zu ziehen; - indem sie den Umstand, dass die Zeugin D.________ das Fahrmanöver um die Verkehrsinsel nicht bemerkte, genügen liess, den durch die Polizisten beobachteten und rapportierten Sachverhalt als nicht erstellt zu erachten; - indem sie das angebliche Nichtwahrnehmen eines regelwidrigen Überholmanövers durch die Tochter der Zeugin D.________ – ohne diese je einzuvernehmen – genügen liess, um den angeklagten Sachverhalt in Zweifel zu ziehen.