Auch Polizist F.________ äusserte keine Zweifel hinsichtlich der Täterschaft und hob auf Vorhalt der Fotos gar die Unterschiede zwischen den Rücklichtern des Alfa Romeos, welche ihm sehr gefallen hätten, und denjenigen des VW‘s auf dem Foto hervor (pag. 95 Z. 4 ff.). Für die Kammer erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass auf derselben Strecke, zum gleichen Zeitpunkt und noch vor der Polizei, ein gleichfarbiges Fahrzeug mit den gleich auffälligen Rücklichtern überholte.