Zwar war den Polizisten keine Identifikation anhand des Kontrollschilds oder aufgrund der Automarke möglich, das Fahrzeug konnte jedoch wegen der auffälligen ovalen Rücklichter sowie aufgrund der Farbe wiedererkannt werden. Die Tatsache, dass die Polizisten den Beschuldigten für einen kurzen Augenblick aus den Augen verloren, begründet ebenfalls keine Zweifel an der Täterschaft, selbst wenn ein unmittelbares Verfolgen des fehlbaren Fahrzeugs mit stetem Blickkontakt nicht gewährleistet war.