16 13. Täteridentität Die in der Eventualbegründung der Vorinstanz geäusserten theoretischen Zweifel an der Täteridentität (pag. 130) stehen im Widerspruch zu den gemachten Aussagen sämtlicher Beteiligter. Dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit erstellt sei, dass das von der Polizei auf der Mettstrasse beobachtete Überholmanöver vom Beschuldigten durchgeführt worden sei, widerspricht zudem auch den eigenen Ausführungen der Vorinstanz. Diese hält selbst fest, es gelte als unbestritten, dass der Beschuldigte die Zeugin D.______