Mit Blick auf die Distanzverhältnisse erscheint die Darstellung, welcher die Vorinstanz in dubio pro reo gefolgt ist, somit kaum möglich. Die Kammer erachtet damit – in Übereinstimmung mit den Aussagen der Polizisten F.________ und H.________ sowie gestützt auf das bisher Ausgeführte – den angeklagten Sachverhalt, mithin das Überholmanöver links um eine Verkehrsinsel herum, als erstellt.