Aufgrund des sich zwischen der Mettstrasse 2 und 4 befindenden Fussgängerstreifens und der folgenden Sicherheitslinie kann frühestens nach dieser Stelle verkehrsregelkonform mit dem Überholmanöver begonnen werden. Vergegenwärtigt man sich die kurze Strecke zwischen dem erstmöglichen Anfangspunkt des Überholmanövers und der strittigen Verkehrsinsel, erscheint die Schilderung des Beschuldigten unglaubhaft.