_ geschilderte Fahrmanöver deckt sich auch mit einer objektiven Betrachtung des Strassenverlaufs: Aufgrund der Aussagen aller Beteiligten ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte sein Überholmanöver kurz nach der Unterführung, in etwa zwischen der Mettstrasse 4 und der Mettstrasse 6, begann. Aufgrund des sich zwischen der Mettstrasse 2 und 4 befindenden Fussgängerstreifens und der folgenden Sicherheitslinie kann frühestens nach dieser Stelle verkehrsregelkonform mit dem Überholmanöver begonnen werden.