12. Zum konkreten Sachverhalt Einleitend ist festzuhalten, dass die Ausführungen der Vorinstanz betreffend des Orts des Überholmanövers korrekt sind; darauf kann verwiesen werden (pag. 129 f.). Entgegen der Auffassung der Verteidigung bestehen diesbezüglich weder Widersprüche noch Unklarheiten. Die Mettstrasse 6 (Standort der Polizei) und Mettstrasse 15 (Verkehrsinsel) liegen direkt beieinander (ca. 35 m gemäss Google-Maps) und im polizeilichen Anzeigerapport vom 30. November 2014 (pag. 2 ff.) wurde als «Ort» explizit «2504 Biel/Bienne, CH, Mettstrasse 6 » aufgeführt. Im Nachtragsrapport vom 12. Februar 2015 (pag.