11.6. Aussagewürdigung Zeugin D.________ Im Gegensatz zur Wiedergabe im Anzeigerapport konnte die überholte Zeugin D.________ vor Gericht nicht bestätigen, dass sie links um eine Verkehrsinsel überholt worden sei. Auf die rapportierte Aussage im Anzeigerapport kann demnach nicht abgestellt werden. Sie bestätigte jedoch vor Gericht, von einem dunklen Fahrzeug neben ihr links «relativ schnell» (pag. 98 Z. 20) überholt worden zu sein, konnte aber auf Nachfrage hin nicht mehr sagen, wo genau das fragliche Überholmanöver stattgefunden habe (pag. 99 Z. 16). Auch die Aussagen der Zeugin D._____