13 nicht mehr daran erinnern kann. Zudem versuchte er, den Beschuldigten in Schutz zu nehmen, indem er vorbrachte, dass der Beschuldigte glaublich anständig gefahren sei und nicht aufs Gas gedrückt habe (pag. 102 Z. 31 ff.). Der Zeuge E.________ widerspricht sich zudem, wenn er einerseits ausführt, hinter dem Personenwagen des Beschuldigten ein bis zwei Fahrzeuge erkannt zu haben (pag. 103 Z. 2) und andererseits aufgrund der getönten Scheiben nicht hat erkennen können, was anlässlich der Polizeikontrolle vor sich ging (pag. 103 Z. 7).