So beschrieb dieser das Randgeschehen vor dem fraglichen Überholmanöver sehr detailliert. Er konnte sich beispielsweise daran erinnern, dass bei der Unterführung auf eine 30er-Zone eine 50er-Zone folgte (pag. 102 Z. 31 ff.) und sich vor ihnen ein mit 30 km/h relativ langsam fahrendes Fahrzeug befand, es deswegen Stau gab (pag. 102 Z. 19 ff und 103 Z. 2 ff.), hinter ihnen ein bis zwei Autos fuhren und es vor dem vorderen Fahrzeug keine weiteren Autos mehr hatte (pag. 103 Z. 2 ff.). Auch bezüglich der Geschehnisse nach dem Überholmanöver konnte der Zeuge E.________ detaillierte Aussagen machen.