Vorliegend haben die Zeugen nicht versucht, die naturgemäss entstandenen Gedächtnislücken betreffend den Tatvorgang mittels Phantasieschlussfolgerungen oder aufgrund von Drittquellen zu füllen. Hingegen betonten beide Zeugen immer wieder, nicht sämtliche Details des Tatvorgangs getreu wiedergeben zu können, was die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zusätzlich erhöht.