ten. Unberücksichtigt blieb weiter, dass die Zeugen F.________ und H.________ betreffend dem Kerngeschehen (Überholmanöver) keine Unsicherheiten bekundeten und beide vor Gericht ausdrücklich bestätigten, dass der Beschuldigte links herum um eine Verkehrsinsel überholte hatte (pag. 91 Z. 20 ff. und pag. 94 Z. 18 ff.). Im Bezug auf die von der Vorinstanz erkannten Unsicherheiten betreffend die Sachverhaltsfeststellung ist festzuhalten, dass diese einzig beim Einzeichnen auf dem vorgehaltenen Google-Maps-Ausdruck (Satelitenansicht) entstanden und die